Bonusheft Zahnarzt
Das Zahnarzt Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Bonusheft hat für Sie als Patient zwei vorteilhafte Funktionen. Es erinnert daran, dass Sie regelmäßig Ihren Vorsorge- und Kontrolltermin beim Zahnarzt vereinbaren. Zudem honoriert die gesetzliche Krankenversicherung den regelmäßigen Zahnarztbesuch mit einem Bonus beim Festzuschuss für Zahnersatz.
Fragen und Antworten zum Bonusheft
Fast jedem ist das Bonusheft für den Zahnarzt bekannt, jedoch ist nicht immer jedem klar, nach welchen Regeln es funktioniert und wann oder wie sich ein gut gepflegtes Bonusheft auszahlt. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Bonusheft.
Was bringt das Zahnarzt Bonusheft?
Das Bonusheft soll einen Anreiz für Patienten schaffen, aktive
Prophylaxe für Ihre Zahngesundheit zu betreiben, in dem es bei guter Pflege einen Bonus zur Erstattung von Kosten für Zahnersatz ermöglicht, sofern nötig. Die generelle Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte beim Zahnersatz liegt bei maximal 50 %. Durch nachgewiesene regelmäßige Kontrolltermine beim Zahnarzt kann eine zusätzliche Bezuschussung durch die Krankenversicherung erreicht werden.
Wie oft im Jahr und wie lange muss das Bonusheft gepflegt werden?
Um die Bonusregelung nutzen zu können, muss ein Patient mindestens fünf Jahre in Folge, mindesten ein Mal jährliche einen zahnärztlichen Vorsorgetermin wahrgenommen und dies im Bonusheft von der Zahnarztpraxis vermerken lassen haben. Das Individualprophylaxe-Programm für Kinder und Jugendliche sieht die Zahnarzttermine in bestimmten Zeitabständen vor, zu denen wir Sie gerne informieren. Sollten Sie Lücken im Zahnarzt Bonusheft haben, also wenn das Bonusheft nicht vollständig ist, beginnt die Dokumentation wieder von vorne. Sie müssen dann mindestens erneut 5 Jahre warten, um den Zuschuss wieder beanspruchen zu können.
Ab wann sollten Sie und Ihre Kinder ein Bonusheft führen?
Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sollen im Rahmen des „IP-Programm“ mindestens zweimal im Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt. Ab dem Alter von 18 Jahren sollte mindestens einmal im Jahr der Zahnarztbesuch eingeplant werden.
Wieviel Zuzahlung für Zahnersatz gibt es mit dem Zahnarzt Bonusheft?
Im Falle eines doch notwendigen
Zahnersatzes hat Ihr Bonusheft seinen großen Einsatz. Jetzt kann es sich im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen. Wer dank Bonusheft seine regelmäßige Prophylaxe beim Zahnarzt nachweisen kann, der erhält von der Krankenkasse einen Bonus bei den Festzuschüssen für den Zahnersatz, sei es eine Brücke, Krone oder Prothese. Die Höhe des Zuzahlung hängt von der Dauer der lückenlosen Dokumentation ab. Mit einem im Bonusheft dokumentierten Zeitraum von 5 Jahren erhalten Sie zusätzlich 20% von Ihrer Krankenkasse und bei dokumentierten 10 Jahren erhöht sich der Zuschuss auf 30%.
Wo ist das Bonusheft erhältlich?
Sollten Sie noch kein Bonusheft besitzen, stellen wir Ihnen natürlich gerne eines aus. Fragen Sie das nächste Mal einfach an unserem Empfang danach. Natürlich ist das Führen eines Bonushefts keine Pflicht, aber als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie ein Anrecht darauf und den damit möglichen fälligen Bonus beim Zahnersatzzuschuss. Diesen sollten Sie nicht verfallen lassen.
Prophylaxe ist der erste Schritt für gesunde Zähne
Wenn Sie konstant Ihre Prophylaxe beim Zahnarzt einhalten, sind Sie ganz klar im Vorteil. Denn wenn Sie turnusmäßig zur Kontrolluntersuchung zu uns kommen, können erste Zahnerkrankungen früh erkannt und einfacher und unaufwändiger behandelt werden. Das begrüßen natürlich auch die Krankenkassen, da so Behandlungskosten für die Krankenkasse und auch für Sie als Patientin oder Patient eingespart werden können.[/infobox]
Ein Stempel zu Ihrem Zahnarzttermin fehlt?
Wenn Sie feststellen, dass Sie versäumt haben, Ihren
Kontrolltermin im Bonusheft durch einen Stempel von uns dokumentieren zu lassen, dann sprechen Sie uns an. Bitte bemühen Sie sich, den Termin dann zeitnah nachtragen zu lassen. Dies ist natürlich nur möglich, wenn Sie im besagten Zeitraum bei uns waren und die Untersuchung in Ihrer Patientenakte eingetragen und belegt ist.
Das Bonusheft ist verloren gegangen - was tun?
Im ärgerlichen Fall, dass ein Bonusheft nicht mehr auffindbar ist, können wir Ihnen weiterhelfen. In der Patientenakte haben wir die Zahnarztbesuche zur Prophylaxe oder Behandlung eingetragen und können Ihnen so ein neues Bonusheft rückwirkend ausstellen. Da dies auch für uns mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist, bewahren Sie Ihr Bonusheft sicher auf. Das rückwirkende Ausstellen des Bonushefts sollte eine Ausnahme bleiben. Sollten Sie ein Bonusheft vollständig mit Stempeln gefüllt haben, beginnen wir gerne ein neues Heft für Sie. Das alte Heft behält zusammen mit dem neuen Bonusheft seine Gültigkeit.
Bonusheft nicht vergessen
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sollte das Zahnarzt Bonusheft Sie bei jedem Zahnarztbesuch begleiten. Seit 1989 gibt es nun das Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherungen, in dem die Zahnarztuntersuchung und -prophylaxe durch den Zahnarzt dokumentiert wird. Deshalb bringen Sie Ihr persönliches Bonusheft oder das Ihrer Kinder stets mit, wenn Sie zu einem Termin in unsere Zahnarztpraxis in Düsseldorf Oberbilk kommen.
Sie haben weitere Fragen zum Bonusheft? Rufen Sie uns an oder sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Termin in unserer Zahnarztpraxis in Düsseldorf Oberbilk an.
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