Kostenplan

Wird ein Zahnersatz notwendig, ist ein Zahnarzt dazu verpflichtet, vor der Behandlung einen Kostenplan vorzulegen. Dieser beinhaltet neben dem Befund eine Planung der Therapie sowie einen Kostenvoranschlag für die geplanten Leistungen. Auch der Herstellungsort des Zahnersatzes muss angegeben werden. In weiterer Folge hat die Krankenkasse diesen Kostenplan vollständig zu prüfen.

Aufgabe des Kostenplans

Anhand des vorgelegten Kostenplans legt die Krankenkasse ihren Festzuschuss zur geplanten Behandlung fest. Dieser sogenannte befundorienterte Festzuschuss beträgt 50% der Regelversorgung für den entsprechenden Befund. Das bedeutet jeder Patient mit derselben Diagnose bekommt denselben Festzuschuss und dieser beträgt die Hälfte der von der Krankenkasse bevorzugten Therapie. Bei Patienten, deren Einkommen unter der Härtefallgrenze liegen, kann sich dieser Prozentsatz nach oben verschieben.