Härtefallgrenze

Seit 2005 zahlen Krankenkassen einen klar kalkulierten Festzuschuss bei Zahnersatz. Dieser richtet sich an der jeweiligen Diagnose, wobei jedem Patienten mit derselben Diagnose der exakt gleiche Festzuschuss zugesprochen wird. Der Festzuschuss liegt bei mindestens 50% der entstehenden Kosten, den Rest hat der Patient zu tragen. Ist dem Versicherten aber aus bestimmten Gründen dieser Betrag nicht zumutbar, wird ihm auch der Rest erstattet. Dies gilt insbesondere, wenn die Härtefallgrenze unterschritten wird.

Höhe der Härtefallgrenze

Die Härtefallgrenze, also das nötige monatliche Monatsbruttogehalt, ab dem ein Versicherter den Eigenanteil selber zu zahlen hat, wird jedes Jahr neu festgelegt. Für 2018 liegt sie bei 1218 Euro für Alleinstehende, 1674,75 Euro mit einem Angehörigen (Ehepartner, Kinder) und zusätzlichen 304,50 Euro pro jedem weiteren Angehörigen. Achtung! Eine Befreiung von Zuzahlungen zu Arzneien und Heilmitteln berechtigt nicht automatisch zur Befreiung von Eigenleistungen bei Zahnersatz.