GOZ

GOZ ist die Abkürzung für „Gebührenordnung für Zahnärzte“. In dieser Gebührenordnung wird die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen geregelt. Hier werden die Mindest- und Höchstsätze der zahnärztlichen Leistungen festgesetzt. In der Gebührenordnung werden den berechtigten Interessen der Zahnärzte sowie der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung getragen.

Gebührenordnung für Kassenpatienten

Die GOZ gilt vor allem für die vertragszahnärztlichen Leistungen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wird nach dem Bewertungsmaßstab der zahnärztlichen Leistungen (BEMA) abgerechnet und nicht direkt mit dem Patienten. Die Abrechnung erfolgt hier über die Kassenärztliche Vereinigung.