BEMA

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Der BEMA ist ein Bewertungsmaßstab in der Zahnmedizin. Er dient der absoluten und relativen Bewertung von Zahnarztleistungen. Er stellt eine Abrechnungsgrundlage der kassenärztlichen Leistungen zwischen dem Zahnarzt und den Krankenkassen dar. Es handelt sich beim BEMA um ein Regelwerk, welches von einem Bewertungsausschuss für Leistungen von Vertragszahnärzten und Vertretern des Spitzenverbandes des Bundes der gesetzlichen Krankenkassen sowie der kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart wird.

Kürzel des Bewertungsmaßstabes

Für den BEMA gibt es verschiedene Kürzel. Die Abkürzung „Zst“ steht für die Entfernung von harten Zahnbelägen. Dazu zählt auch die Zahnsteinentfernung. „WK“ bedeutet Wurzelkanalaufbereitung und „WR“ steht für die Wurzelspitzenreduktion, die auch mit dem Kürzel „WSR“ bezeichnet wird.