Behandlungskosten bei 360°Zahn
Allgemeine Informationen zu den Behandlungskosten
Sie fragen sich, was Ihre Behandlung kostet? Diese Frage hören wir täglich – und beantworten sie gerne offen. In der folgenden Übersicht finden Sie Beispielpreise für die häufigsten Behandlungen bei 360°zahn.
Die genauen Kosten klären wir gemeinsam nach einer persönlichen Untersuchung und einem Beratungsgespräch. Denn jeder Befund ist anders. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berücksichtigt dabei die Behandlungszeit, den Schwierigkeitsgrad und Ihre individuelle Situation.
Was zahlen Sie wirklich?
GKV vs. Zahnzusatzversicherung
Viele Behandlungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise. Eine Zahnzusatzversicherung kann Ihren Eigenanteil auf bis zu 0 € senken.
ab 700 €
440 €
0 – 88 €
ab 780 €
780 €
0 – 234 €
ab 89 €
89 €
0 €
ab 2.300 €
1.900 €
0 – 460 €
ab 70 €
70 €
0 €
ab 250 €
250 €
0 – 50 €
PDF – gültig ab 23.05.2025

Bequeme Ratenzahlung – ab 0% Zinsen
Sie möchten eine Behandlung, aber nicht alles auf einmal zahlen? Kein Problem. Wir bieten flexible Ratenzahlung – bis zu 72 Monate.
So einfach geht’s
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Unverbindliche Untersuchung mit transparentem Kostenvoranschlag.
Behandlung zum Festpreis
Sie zahlen genau das, was im Kostenvoranschlag steht.
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Wir beraten Sie gerne – unverbindlich und transparent.
Häufige Fragen zu unseren Preisen
Sind die Preise Festpreise?
Übernimmt meine Krankenkasse einen Teil der Kosten?
Wie funktioniert die Ratenzahlung?
Gibt es eine Garantie auf die Behandlungen?
Ist die Erstberatung kostenlos?
Einzelpreise nach Behandlung
Prophylaxe & Ästhetik
Füllungen & Restaurationen
Zahnersatz
Implantate
Kieferorthopädie
Chirurgie & Spezialbehandlungen
Hinweis für gesetzlich Versicherte: Die genannten Preise dienen als Orientierung und zeigen typische Eigenanteile. Ihren persönlichen Preis ermitteln wir nach einer Untersuchung – auf Basis von Befund, Aufwand und Schwierigkeitsgrad. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Für einige Behandlungen bieten wir eine kassenfinanzierte Alternative ohne Eigenanteil an.
Unser hauseigenes Meisterlabor fertigt Ihren Zahnersatz direkt vor Ort in Düsseldorf – komplett in Deutschland hergestellt, mit modernster Technik.
Informationen für Privatversicherte
Die Preisübersicht oben zeigt den Eigenanteil für gesetzlich Versicherte. Als Privatpatient erhalten Sie eine vollständige Rechnung über alle erbrachten Leistungen. Diese reichen Sie anschließend bei Ihrer Versicherung ein.
Vor jeder größeren Behandlung erstellen wir Ihnen einen kostenfreien Kostenvoranschlag. Schicken Sie diesen vorab an Ihre Versicherung – so erfahren Sie frühzeitig, welchen Anteil Sie selbst tragen.
Darauf verlassen Sie sich bei uns:
- Transparente Abrechnung nach GOZ – wir rechnen nie über den 3,5-fachen Satz ab.
- Ihre Rechnung enthält alle Angaben, die Ihre Versicherung für die Erstattung braucht.
- Wir erstellen Ihren Kostenvoranschlag kostenfrei – vor Behandlungsbeginn.
- Ihr Zahnarzt berät Sie persönlich zu Befund, Behandlung und Kosten.
Beispiel: Die professionelle Zahnreinigung kostet für Privatversicherte rund 130 Euro. Die meisten Tarife erstatten diesen Betrag zu 100 Prozent.
Kosten verstehen: Kassen, Zuschüsse & Steuer
Was zahlt die Kasse, wie senken Sie Ihren Eigenanteil und was können Sie von der Steuer absetzen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Ihre Behandlungskosten.
Gesetzlich versichert: So setzen sich Ihre Kosten zusammen
Bei Zahnersatz zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieses System gilt seit 2005: Maßgeblich ist Ihr zahnmedizinischer Befund, nicht die Versorgung, für die Sie sich am Ende entscheiden. Seit Oktober 2020 beträgt der Zuschuss in der Regel 60 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt dieser Anteil sogar an.
Wichtig zu wissen: Der Festzuschuss bleibt gleich, egal welche Versorgungsform Sie wählen. Sie tragen lediglich die Differenz zur höherwertigen Lösung selbst.
Regelversorgung
Der medizinisch ausreichende Kassenstandard. Hier ist Ihr Eigenanteil am geringsten.
Gleichartige Versorgung
Höherwertig, etwa Vollkeramik. Die Kasse zahlt denselben Festzuschuss, die Differenz tragen Sie selbst.
Andersartige Versorgung
Eine andere Lösung, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Der Festzuschuss wird angerechnet.
Auch außerhalb des Zahnersatzes gilt: Bei Kontrolle und Beratung, bei Füllungen oder einer einfachen Wurzelbehandlung übernimmt Ihre Kasse die Basisversorgung. Wünschen Sie eine hochwertigere Variante, etwa eine besonders ästhetische Füllung, zahlen Sie diesen Mehrwert privat dazu.
Bei 360°zahn klären wir Ihren Kassenzuschuss vorab und zeigen Ihnen jede Variante übersichtlich im Kostenvoranschlag. So sehen Sie schwarz auf weiß, was die Kasse trägt und was Sie selbst zahlen, bevor Sie sich entscheiden.
Bonusheft: Mehr Zuschuss für Ihre Zähne
Ihr Bonusheft ist bares Geld wert. In ihm hält Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt fest, dass Sie regelmäßig zur Kontrolle kommen: einmal im Jahr als Erwachsener, zweimal im Jahr bei Kindern und Jugendlichen. Jeder Termin wird mit einem Stempel bestätigt. Diese lückenlosen Nachweise zahlen sich später aus, wenn Sie Zahnersatz brauchen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen festen Zuschuss zum Zahnersatz, den Festzuschuss. Ohne Bonusheft sind das 60 % der Regelversorgung. Führen Sie Ihr Heft fünf Jahre lückenlos, steigt der Zuschuss auf 70 %. Nach zehn Jahren ohne Lücke sind es sogar 75 %. Ihr Eigenanteil sinkt also spürbar, nur weil Sie Ihre Vorsorgetermine wahrnehmen.
Ein Beispiel: Bei einer Vollkeramik-Krone liegt Ihr Eigenanteil ohne Bonus bei uns ab rund 440 €. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft kann sich dieser Anteil spürbar reduzieren, weil die Kasse einen größeren Teil übernimmt. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Befund und der gewählten Versorgung ab, doch die Richtung ist klar: Vorsorge entlastet Ihren Geldbeutel.
Unser Tipp: Lassen Sie jeden Kontrolltermin abstempeln und bewahren Sie Ihr Heft gut auf. Damit keine Lücke entsteht, erinnert 360°zahn Sie rechtzeitig an Ihre Vorsorgetermine. So sichern Sie sich den höchsten Zuschuss ganz ohne Aufwand.
Härtefallregelung: doppelter Festzuschuss bei geringem Einkommen
Wenn Sie wenig verdienen, müssen Sie auf guten Zahnersatz nicht verzichten. Über die Härtefallregelung (§ 55 Abs. 2 SGB V) zahlt Ihre Krankenkasse beim Zahnersatz den doppelten Festzuschuss. Das bedeutet: Bis zu 100 % der medizinisch notwendigen Regelversorgung sind abgedeckt, sodass für diese Standardlösung kein Eigenanteil für Sie bleibt.
Wer profitiert (Richtwert, Stand 2025):
- Menschen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen
- Auszubildende und Studierende mit BAföG
- Personen mit geringem Bruttoeinkommen unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze
Die genauen Einkommensgrenzen werden jedes Jahr angepasst. Ihre Krankenkasse prüft im Einzelfall, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Stellen Sie den Härtefallantrag am besten vor Behandlungsbeginn, zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.
Gut zu wissen: Bei höherwertigen Varianten wie Vollkeramik oder einem Implantat bleibt eine Differenz für Sie übrig. Der Härtefall deckt immer die Regelversorgung ab, nicht die teurere Wunschlösung.
Bei 360°zahn unterstützen wir Sie gern beim Antrag und prüfen gemeinsam, welche Variante für Ihre Situation sinnvoll ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Kostensicherheit vor der Behandlung
Ein Heil- und Kostenplan ist Ihr verbindlicher Fahrplan vor Zahnersatz oder größeren Behandlungen. Er listet den Befund, die geplante Versorgung, die voraussichtlichen Gesamtkosten, den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse und Ihren persönlichen Eigenanteil übersichtlich auf. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt, bevor wir beginnen.
Befund & Beratung
Wir untersuchen Ihre Zähne und besprechen die passende Versorgung in Ruhe mit Ihnen.
HKP erstellen
Wir stellen Ihren Heil- und Kostenplan mit allen Kosten transparent zusammen.
Bei Kasse einreichen
Sie reichen den Plan bei Ihrer Krankenkasse zur Prüfung ein.
Festzuschuss genehmigt
Ihre Kasse bewilligt den Festzuschuss und Sie erhalten den Plan zurück.
Behandlung startet
Wir legen los und Ihr Eigenanteil steht von Anfang an fest.
Ihr Vorteil: volle Kostentransparenz ohne böse Überraschungen. Bei 360°zahn erhalten Sie zusätzlich eine Festpreis-Zusage, auf die Sie sich verlassen können. Als Privatpatient oder Selbstzahler bekommen Sie statt des HKP einen ebenso detaillierten Kostenvoranschlag.
Zahnzusatzversicherung: Eigenanteil bis auf 0 € senken
Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Je nach Tarif übernimmt sie einen großen Teil Ihres Eigenanteils, bei Zahnersatz häufig 70 bis 100 Prozent und bei Prophylaxe oder professioneller Zahnreinigung bis zu 100 Prozent. So bleibt von Ihren Kosten oft nur ein kleiner Rest oder gar nichts übrig.
Worauf Sie achten sollten:
- Erstattungshöhe für Zahnersatz und Implantate
- Leistung für die professionelle Zahnreinigung
- Wartezeiten und Summenbegrenzung in den ersten Jahren
- Gesundheitsfragen beim Abschluss
- Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind meist nicht mehr versicherbar, schließen Sie also frühzeitig ab
Ein Beispiel: Ihr Eigenanteil für eine Vollkeramik-Krone liegt bei uns ab 440 €, für ein Einzelimplantat ab 460 €. Mit einem guten Tarif kann dieser Betrag auf 0 € oder eine kleine Restzahlung sinken. Das ist eine Möglichkeit und keine Garantie, denn entscheidend bleibt Ihr persönlicher Tarif.
Zahnbehandlung von der Steuer absetzen
Gute Nachricht: Zahnarztkosten, die Sie selbst tragen, können Sie unter Umständen von der Steuer absetzen. Gemeint sind die Eigenanteile, die Ihre Krankenkasse oder Ihre Versicherung nicht erstattet. Diese selbst gezahlten Beträge dürfen Sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG angeben.
Wichtig dabei: Das Finanzamt erkennt nicht den vollen Betrag an. Abziehbar ist nur der Teil, der über Ihrer sogenannten zumutbaren Belastung liegt. Wie hoch diese Grenze ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab. Je nach Fall liegt sie grob zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkünfte. Erst was darüber hinausgeht, wirkt sich steuerlich aus.
Dazu zählen zum Beispiel Ihre Eigenanteile für Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie oder professionelle Behandlungen. Auch die Fahrtkosten zur Praxis können Sie ansetzen. Wichtig ist, dass Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren.
Bei 360°zahn erhalten Sie von uns eine ordentliche Rechnung mit allen Angaben, die Sie für Ihre Steuererklärung brauchen.
Noch Fragen zu Ihren Kosten?
Wir rechnen Ihren Festzuschuss, Bonus und Eigenanteil gern persönlich für Sie durch – kostenlos und unverbindlich.




