Leistungen Zahnbehandlungen 360°zahn

Behandlungskosten bei 360°Zahn

Allgemeine Informationen zu den Behandlungskosten

Sie fragen sich, was Ihre Behandlung kostet? Diese Frage hören wir täglich – und beantworten sie gerne offen. In der folgenden Übersicht finden Sie Beispielpreise für die häufigsten Behandlungen bei 360°zahn.

Die genauen Kosten klären wir gemeinsam nach einer persönlichen Untersuchung und einem Beratungsgespräch. Denn jeder Befund ist anders. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berücksichtigt dabei die Behandlungszeit, den Schwierigkeitsgrad und Ihre individuelle Situation.

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zufriedene Patienten
10+ Jahre
Erfahrung
Festpreise
garantiert
Kostenvergleich

Was zahlen Sie wirklich?
GKV vs. Zahnzusatzversicherung

Viele Behandlungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise. Eine Zahnzusatzversicherung kann Ihren Eigenanteil auf bis zu 0 € senken.

Vollkeramik-Krone
360°zahn
ab 700 €
Eigenanteil GKV
440 €
mit ZZV
0 – 88 €
Ersparnis: bis 440 €

Veneers (pro Zahn)
360°zahn
ab 780 €
Eigenanteil GKV
780 €
mit ZZV
0 – 234 €
Ersparnis: bis 780 €

Zahnreinigung (PZR)
360°zahn
ab 89 €
Eigenanteil GKV
89 €
mit ZZV
0 €
Ersparnis: 89 €

gebiss-kostenvergleich-360zahn

Implantat + Krone
360°zahn
ab 2.300 €
Eigenanteil GKV
1.900 €
mit ZZV
0 – 460 €
Ersparnis: bis 1.900 €

Zahnfüllung
360°zahn
ab 70 €
Eigenanteil GKV
70 €
mit ZZV
0 €
Ersparnis: 70 €

Wurzelbehandlung
360°zahn
ab 250 €
Eigenanteil GKV
250 €
mit ZZV
0 – 50 €
Ersparnis: bis 250 €

Eigenanteil nur GKV
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung

Behandlung Kosten
bei 360°zahn
Eigenanteil GKV
ohne Zusatzversicherung
Eigenanteil mit ZZV
80–100% Erstattung
Ersparnis
Prof. Zahnreinigung
Prophylaxe, Politur & Fluoridierung
89 € 89 € 0 € 89 €
Bleaching
Professionelle Zahnaufhellung
290 € 290 € 0 – 145 € bis 290 €
Kompositfüllung
Hochwertige zahnfarbene Füllung
ab 70 € 70 € 0 € 70 €
Wurzelbehandlung
Endodontie mit modernster Technik
ab 250 € 250 € 0 – 50 € bis 250 €
Vollkeramik-Krone
Metallfreie, natürlich aussehende Krone
ab 700 € 440 € 0 – 88 € bis 440 €
Zahnbrücke (3-gliedrig)
Festsitzender Zahnersatz aus Vollkeramik
ab 1.750 € 1.200 € 0 – 350 € bis 1.200 €
Veneers (pro Zahn)
Hauchdünne Keramikverblendschalen
ab 780 € 780 € 0 – 234 € bis 780 €
Einzelimplantat + Krone
Titan-Implantat + Abutment + Keramik-Krone
ab 2.300 € 1.900 € 0 – 460 € bis 1.900 €
All-on-4® – Feste Zähne
Kompletter Kiefer auf 4 Implantaten
ab 11.900 € 11.350 € 0 – 3.570 € bis 11.350 €
Weisheitszahn-OP
Operative Entfernung pro Zahn
ab 150 € 150 € 0 – 30 € bis 150 €

Mit Zahnzusatzversicherung sparen Sie bei uns bis zu 100%
Je nach Tarif übernimmt Ihre ZZV den gesamten Eigenanteil – für Prophylaxe, Zahnersatz und sogar Implantate.
0 €
möglicher Eigenanteil

Siegel 5 Jahre Garantie.png

5 Jahre Garantie auf Ihren Zahnersatz
Bei 360°zahn erhalten Sie auf ausgewählte Leistungen eine freiwillige 5-Jahres-Garantie – inklusive Nachbesserung, Neuanfertigung oder Kostenanrechnung. Voraussetzung: regelmäßige Prophylaxe (alle 6 Monate) und jährliche Kontrolle.
→ Garantiebedingungen lesen

PDF – gültig ab 23.05.2025

Nachbesserung
kostenlos
Neuanfertigung
kostenlos
Kostenanrechnung
100%

* Hinweis: Eigenanteile für gesetzlich Versicherte bei 360°zahn Düsseldorf. GKV-Festzuschüsse basieren auf der Regelversorgung ohne Bonusheft – mit Bonusheft erhöht sich der Zuschuss um bis zu 30%. Die ZZV-Erstattung variiert je nach Tarif (typisch: 70–100% Zahnersatz, 100% Prophylaxe). Alle Preise sind Beispielwerte, Stand 2025. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich individuell gemäß GOZ.


Ratenzahlung 24 Monate zinsfrei Ratenzahlung 24 Monate zinsfrei

Bequeme Ratenzahlung – ab 0% Zinsen

Sie möchten eine Behandlung, aber nicht alles auf einmal zahlen? Kein Problem. Wir bieten flexible Ratenzahlung – bis zu 72 Monate.

0%
Zinsen bis 12 Monate
72
Monate Laufzeit möglich
ab 50 €
monatliche Rate

So einfach geht’s

1

Termin vereinbaren

Online oder telefonisch Ihren Wunschtermin buchen.

2

Kostenlose Beratung

Unverbindliche Untersuchung mit transparentem Kostenvoranschlag.

3

Behandlung zum Festpreis

Sie zahlen genau das, was im Kostenvoranschlag steht.

Jetzt kostenlosen Beratungstermin sichern

Wir beraten Sie gerne – unverbindlich und transparent.

Häufige Fragen zu unseren Preisen

Sind die Preise Festpreise?
Ja. Sie erhalten vor jeder Behandlung einen detaillierten Kostenvoranschlag. Der dort genannte Preis ist verbindlich – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Übernimmt meine Krankenkasse einen Teil der Kosten?
Bei vielen Behandlungen ja. Gesetzlich Versicherte erhalten einen Festzuschuss, z.B. bei Zahnersatz. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und klären den Kassenzuschuss vorab.
Wie funktioniert die Ratenzahlung?
Wir arbeiten mit medizinischen Finanzierungspartnern zusammen. Ab einem Behandlungswert von 500 € können Sie in bis zu 72 Monatsraten zahlen – die ersten 6 Monate sogar zinsfrei.
Gibt es eine Garantie auf die Behandlungen?
Ja. Auf Zahnersatz und Implantate geben wir bis zu 5 Jahre Garantie. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme an unseren Prophylaxe-Terminen.
Ist die Erstberatung kostenlos?
Ja. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir untersuchen Sie, besprechen alle Optionen und erstellen einen transparenten Kostenvoranschlag – kostenfrei.

Einzelpreise nach Behandlung

Alle Preise sind „ab“-Startpreise1 inkl. gesetzlicher MwSt.2 Ihren genauen Festpreis erhalten Sie nach der Untersuchung im persönlichen Kostenvoranschlag. Erläuterungen siehe Fußnoten am Ende der Preisliste.

Prophylaxe & Ästhetik

Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Gründliche Reinigung, Politur & Fluoridierung
ab 89 €
Bleaching (beide Kiefer)
Professionelle Zahnaufhellung In-Office
ab 290 €
Veneers (pro Zahn)
Hauchdünne Keramikverblendschalen
ab 780 €
Smile Design / Smile Makeover
Komplette ästhetische Zahnumgestaltung
auf Anfrage3

Füllungen & Restaurationen

Kompositfüllung (zahnfarben)
Hochwertige Kunststofffüllung, unsichtbar
ab 70 €
Keramik-Inlay
Langlebige Einlagefüllung aus Vollkeramik
ab 700 €
Wurzelbehandlung
Moderne Endodontie mit maschineller Aufbereitung
ab 250 €

Zahnersatz

Vollkeramik-Krone
Metallfreie, natürlich aussehende Krone
ab 700 €
Zahnbrücke (3-gliedrig)
Festsitzender Zahnersatz aus Vollkeramik
ab 1.750 €
Teilprothese / Vollprothese
Herausnehmbarer Zahnersatz, individuell gefertigt
auf Anfrage3

Implantate

Einzelimplantat inkl. Krone
Titan-Implantat + Abutment + Vollkeramik-Krone
ab 2.300 €
Knochenaufbau
Augmentation für optimale Implantation
ab 500 €
All-on-4® – Feste Zähne an einem Tag
Kompletter Kiefer auf 4 Implantaten, sofort belastbar
ab 11.900 €
All-on-6® – Feste Zähne
Kompletter Kiefer auf 6 Implantaten
ab 14.500 €

Kieferorthopädie

Invisalign® / Unsichtbare Zahnschienen
Transparente Aligner für diskrete Zahnkorrektur
ab 2.100 €
Retainer (pro Kiefer)
Festsitzender Draht zur Stabilisierung nach Behandlung
ab 250 €

Chirurgie & Spezialbehandlungen

Weisheitszahn-Entfernung
Schonende operative Entfernung (pro Zahn)
ab 150 €
Parodontitis-Behandlung
Systematische Behandlung des Zahnhalteapparats
auf Anfrage3
Behandlung unter Vollnarkose
Für angstfreie Behandlung bei umfangreichen Eingriffen
ab 350 €

Hinweise zur Preisliste

¹ „ab“-Preise: Alle Beträge sind Startpreise. Ihr genauer Preis ergibt sich nach der Untersuchung auf Basis von Befund, Aufwand und Schwierigkeitsgrad gemäß Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
² inkl. MwSt.: Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Zahnersatz können je nach Versorgung Material- und Laborkosten hinzukommen, die wir Ihnen vorab transparent im Kostenvoranschlag ausweisen.
³ „auf Anfrage“: Stark befundabhängige Leistungen kalkulieren wir individuell nach Ihrer Untersuchung.
⁴ Eigenanteil GKV: Angegebene Eigenanteile für gesetzlich Versicherte beruhen auf der Regelversorgung ohne Bonusheft. Mit Bonusheft sinkt Ihr Anteil (siehe Bonusheft). Alle Werte sind Beispielwerte, Stand 2025.

Hinweis für gesetzlich Versicherte: Die genannten Preise dienen als Orientierung und zeigen typische Eigenanteile. Ihren persönlichen Preis ermitteln wir nach einer Untersuchung – auf Basis von Befund, Aufwand und Schwierigkeitsgrad. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Für einige Behandlungen bieten wir eine kassenfinanzierte Alternative ohne Eigenanteil an.

Unser hauseigenes Meisterlabor fertigt Ihren Zahnersatz direkt vor Ort in Düsseldorf – komplett in Deutschland hergestellt, mit modernster Technik.

Informationen für Privatversicherte

Die Preisübersicht oben zeigt den Eigenanteil für gesetzlich Versicherte. Als Privatpatient erhalten Sie eine vollständige Rechnung über alle erbrachten Leistungen. Diese reichen Sie anschließend bei Ihrer Versicherung ein.

Vor jeder größeren Behandlung erstellen wir Ihnen einen kostenfreien Kostenvoranschlag. Schicken Sie diesen vorab an Ihre Versicherung – so erfahren Sie frühzeitig, welchen Anteil Sie selbst tragen.

Darauf verlassen Sie sich bei uns:

  • Transparente Abrechnung nach GOZ – wir rechnen nie über den 3,5-fachen Satz ab.
  • Ihre Rechnung enthält alle Angaben, die Ihre Versicherung für die Erstattung braucht.
  • Wir erstellen Ihren Kostenvoranschlag kostenfrei – vor Behandlungsbeginn.
  • Ihr Zahnarzt berät Sie persönlich zu Befund, Behandlung und Kosten.

Beispiel: Die professionelle Zahnreinigung kostet für Privatversicherte rund 130 Euro. Die meisten Tarife erstatten diesen Betrag zu 100 Prozent.

Gut zu wissen

Kosten verstehen: Kassen, Zuschüsse & Steuer

Was zahlt die Kasse, wie senken Sie Ihren Eigenanteil und was können Sie von der Steuer absetzen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Ihre Behandlungskosten.

Gesetzlich versichert: So setzen sich Ihre Kosten zusammen

Bei Zahnersatz zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieses System gilt seit 2005: Maßgeblich ist Ihr zahnmedizinischer Befund, nicht die Versorgung, für die Sie sich am Ende entscheiden. Seit Oktober 2020 beträgt der Zuschuss in der Regel 60 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt dieser Anteil sogar an.

Wichtig zu wissen: Der Festzuschuss bleibt gleich, egal welche Versorgungsform Sie wählen. Sie tragen lediglich die Differenz zur höherwertigen Lösung selbst.

Regelversorgung

Der medizinisch ausreichende Kassenstandard. Hier ist Ihr Eigenanteil am geringsten.

Gleichartige Versorgung

Höherwertig, etwa Vollkeramik. Die Kasse zahlt denselben Festzuschuss, die Differenz tragen Sie selbst.

Andersartige Versorgung

Eine andere Lösung, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Der Festzuschuss wird angerechnet.

Auch außerhalb des Zahnersatzes gilt: Bei Kontrolle und Beratung, bei Füllungen oder einer einfachen Wurzelbehandlung übernimmt Ihre Kasse die Basisversorgung. Wünschen Sie eine hochwertigere Variante, etwa eine besonders ästhetische Füllung, zahlen Sie diesen Mehrwert privat dazu.

Bei 360°zahn klären wir Ihren Kassenzuschuss vorab und zeigen Ihnen jede Variante übersichtlich im Kostenvoranschlag. So sehen Sie schwarz auf weiß, was die Kasse trägt und was Sie selbst zahlen, bevor Sie sich entscheiden.

Bonusheft: Mehr Zuschuss für Ihre Zähne

Ihr Bonusheft ist bares Geld wert. In ihm hält Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt fest, dass Sie regelmäßig zur Kontrolle kommen: einmal im Jahr als Erwachsener, zweimal im Jahr bei Kindern und Jugendlichen. Jeder Termin wird mit einem Stempel bestätigt. Diese lückenlosen Nachweise zahlen sich später aus, wenn Sie Zahnersatz brauchen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen festen Zuschuss zum Zahnersatz, den Festzuschuss. Ohne Bonusheft sind das 60 % der Regelversorgung. Führen Sie Ihr Heft fünf Jahre lückenlos, steigt der Zuschuss auf 70 %. Nach zehn Jahren ohne Lücke sind es sogar 75 %. Ihr Eigenanteil sinkt also spürbar, nur weil Sie Ihre Vorsorgetermine wahrnehmen.

60 %
ohne Bonus
70 %
ab 5 Jahren
75 %
ab 10 Jahren

Ein Beispiel: Bei einer Vollkeramik-Krone liegt Ihr Eigenanteil ohne Bonus bei uns ab rund 440 €. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft kann sich dieser Anteil spürbar reduzieren, weil die Kasse einen größeren Teil übernimmt. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Befund und der gewählten Versorgung ab, doch die Richtung ist klar: Vorsorge entlastet Ihren Geldbeutel.

Unser Tipp: Lassen Sie jeden Kontrolltermin abstempeln und bewahren Sie Ihr Heft gut auf. Damit keine Lücke entsteht, erinnert 360°zahn Sie rechtzeitig an Ihre Vorsorgetermine. So sichern Sie sich den höchsten Zuschuss ganz ohne Aufwand.

Härtefallregelung: doppelter Festzuschuss bei geringem Einkommen

Wenn Sie wenig verdienen, müssen Sie auf guten Zahnersatz nicht verzichten. Über die Härtefallregelung (§ 55 Abs. 2 SGB V) zahlt Ihre Krankenkasse beim Zahnersatz den doppelten Festzuschuss. Das bedeutet: Bis zu 100 % der medizinisch notwendigen Regelversorgung sind abgedeckt, sodass für diese Standardlösung kein Eigenanteil für Sie bleibt.

Wer profitiert (Richtwert, Stand 2025):

  • Menschen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen
  • Auszubildende und Studierende mit BAföG
  • Personen mit geringem Bruttoeinkommen unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze

Die genauen Einkommensgrenzen werden jedes Jahr angepasst. Ihre Krankenkasse prüft im Einzelfall, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Stellen Sie den Härtefallantrag am besten vor Behandlungsbeginn, zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.

Gut zu wissen: Bei höherwertigen Varianten wie Vollkeramik oder einem Implantat bleibt eine Differenz für Sie übrig. Der Härtefall deckt immer die Regelversorgung ab, nicht die teurere Wunschlösung.

Bei 360°zahn unterstützen wir Sie gern beim Antrag und prüfen gemeinsam, welche Variante für Ihre Situation sinnvoll ist.

Heil- und Kostenplan (HKP): Kostensicherheit vor der Behandlung

Ein Heil- und Kostenplan ist Ihr verbindlicher Fahrplan vor Zahnersatz oder größeren Behandlungen. Er listet den Befund, die geplante Versorgung, die voraussichtlichen Gesamtkosten, den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse und Ihren persönlichen Eigenanteil übersichtlich auf. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt, bevor wir beginnen.

1

Befund & Beratung

Wir untersuchen Ihre Zähne und besprechen die passende Versorgung in Ruhe mit Ihnen.

2

HKP erstellen

Wir stellen Ihren Heil- und Kostenplan mit allen Kosten transparent zusammen.

3

Bei Kasse einreichen

Sie reichen den Plan bei Ihrer Krankenkasse zur Prüfung ein.

4

Festzuschuss genehmigt

Ihre Kasse bewilligt den Festzuschuss und Sie erhalten den Plan zurück.

5

Behandlung startet

Wir legen los und Ihr Eigenanteil steht von Anfang an fest.

Ihr Vorteil: volle Kostentransparenz ohne böse Überraschungen. Bei 360°zahn erhalten Sie zusätzlich eine Festpreis-Zusage, auf die Sie sich verlassen können. Als Privatpatient oder Selbstzahler bekommen Sie statt des HKP einen ebenso detaillierten Kostenvoranschlag.

Zahnzusatzversicherung: Eigenanteil bis auf 0 € senken

Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Je nach Tarif übernimmt sie einen großen Teil Ihres Eigenanteils, bei Zahnersatz häufig 70 bis 100 Prozent und bei Prophylaxe oder professioneller Zahnreinigung bis zu 100 Prozent. So bleibt von Ihren Kosten oft nur ein kleiner Rest oder gar nichts übrig.

Worauf Sie achten sollten:

  • Erstattungshöhe für Zahnersatz und Implantate
  • Leistung für die professionelle Zahnreinigung
  • Wartezeiten und Summenbegrenzung in den ersten Jahren
  • Gesundheitsfragen beim Abschluss
  • Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind meist nicht mehr versicherbar, schließen Sie also frühzeitig ab

Ein Beispiel: Ihr Eigenanteil für eine Vollkeramik-Krone liegt bei uns ab 440 €, für ein Einzelimplantat ab 460 €. Mit einem guten Tarif kann dieser Betrag auf 0 € oder eine kleine Restzahlung sinken. Das ist eine Möglichkeit und keine Garantie, denn entscheidend bleibt Ihr persönlicher Tarif.

360°zahn verkauft keine Versicherungen und empfiehlt keinen bestimmten Anbieter. Für Ihre Erstattung stellen wir Ihnen gern einen vollständigen Kostenvoranschlag im Voraus und nach der Behandlung eine detaillierte Rechnung aus.

Zahnbehandlung von der Steuer absetzen

Gute Nachricht: Zahnarztkosten, die Sie selbst tragen, können Sie unter Umständen von der Steuer absetzen. Gemeint sind die Eigenanteile, die Ihre Krankenkasse oder Ihre Versicherung nicht erstattet. Diese selbst gezahlten Beträge dürfen Sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG angeben.

Wichtig dabei: Das Finanzamt erkennt nicht den vollen Betrag an. Abziehbar ist nur der Teil, der über Ihrer sogenannten zumutbaren Belastung liegt. Wie hoch diese Grenze ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab. Je nach Fall liegt sie grob zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkünfte. Erst was darüber hinausgeht, wirkt sich steuerlich aus.

Dazu zählen zum Beispiel Ihre Eigenanteile für Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie oder professionelle Behandlungen. Auch die Fahrtkosten zur Praxis können Sie ansetzen. Wichtig ist, dass Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren.

Bei 360°zahn erhalten Sie von uns eine ordentliche Rechnung mit allen Angaben, die Sie für Ihre Steuererklärung brauchen.

Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Information und keine verbindliche Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe sich Ihre Zahnarztkosten in Ihrem persönlichen Fall steuerlich auswirken, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.

Noch Fragen zu Ihren Kosten?

Wir rechnen Ihren Festzuschuss, Bonus und Eigenanteil gern persönlich für Sie durch – kostenlos und unverbindlich.