Sind Kunststofffüllungen bald kostenfrei?

Zahnarzt füllt Zahn mit Kunststoff

Zahnfüllungen aus Kunststoff waren bisher in der Regel nur durch eine Zuzahlung vom Patienten möglich. Die EU-Quecksilberverordnung könnte diesen Umstand nun ändern. Denn es wurde damit entschieden, dass Amalgamfüllungen ab dem 1. Juli 2018 verboten sind, zumindest für bestimmte Patientengruppen. Könnten Kunststofffüllungen also bald zuzahlungsfrei sein? Darüber haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassenverbände nun verhandelt.

Was ist eine Amalgamfüllung?

Während der letzten Jahrzehnte war Amalgam ein bewährter Werkstoff in der Zahnmedizin um Zahnlöcher zu schließen. Die Krankenkassen haben dessen Einsatz zu 100% kostenmäßig übernommen. Vielen Patienten sind diese silberfarbenen Füllungen noch als Zahnplomben bekannt. Bei dem Werkstoff Amalgam handelt es sich um eine metallische Legierung, bestehend aus Kupfer, Zinn, Silber aber eben auch aus Quecksilber. Der Quecksilberanteil galt jeher als unbedenklich für die menschliche Gesundheit, da dessen Anteil sehr gering sei. Trotzdem müssen Zahnärzte Amalgam schon länger als Sondermüll entsorgen.

Was ändert sich in der Zahnmedizin durch die EU-Quecksilberverordnung?

Quecksilber und somit auch Amalgam gelten in Deutschland nicht umsonst als Sondermüll, der speziell zu entsorgen ist. Es ist im Allgemeinen nicht nur für die menschliche Gesundheit, sondern auch für die Umwelt höchst bedenklich. Die neue EU-Verordnung hat sich darum diesem Thema angenommen, um in Zukunft Mensch und Umwelt besser zu schützen.

Demnach sind seit dem 01.07.2018 Amalgamfüllungen für Kinder unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden verboten und dürfen nur noch in besonderen Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Demzufolge müssen alternative Füllstoffe zum Einsatz kommen, jedoch sind diese bisher immer mit zusätzlichen Kosten für die Patienten verbunden.

Sind Kunststofffüllungen für diese Patientengruppe nun zuzahlungsfrei?

Die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben auf die neue EU-Verordnung reagiert, sind in Verhandlung getreten und haben Folgendes beschlossen: Für die Patientengruppen, Kinder unter 15 Jahren, Schwangere und Stillende sind in Zukunft die Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich zuzahlungsfrei. Die Kosten für eine Kompositfüllung, die als Alternative zur Amalgamfüllung eingesetzt wird, tragen demnach die Krankenkassen, sofern es sich um die definierte Patientengruppe handelt.